§390-Selbstcheck: Was gilt für Ihre Praxis, und wo stehen Sie?

Drei Fragen zur Einordnung, sechs Fragen zur Selbsteinschätzung, Ergebnis sofort und direkt im Browser. Es wird nichts übertragen oder gespeichert, keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse.

1. Welche Anlagen gelten für Sie?

Wie viele Personen sind in Ihrer Praxis ständig mit der Datenverarbeitung betraut?

Betreiben Sie medizinische Großgeräte (z. B. DVT, 3D-Röntgen, große Bildgebung)?

Ist Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden?

2. Wo stehen Sie? (Kurz-Einschätzung)

Sechs Kernpunkte, die in Prüfungen und im Ernstfall am häufigsten entscheiden. Antworten Sie ehrlich, das Ergebnis sieht nur, wer vor Ihrem Bildschirm sitzt.

Wurde Ihre Datensicherung in den letzten 3 Monaten testweise wiederhergestellt?

Sind Behandlungs-/Praxisnetz, Verwaltung und Gäste-WLAN voneinander getrennt?

Gab es in den letzten 12 Monaten eine dokumentierte IT-Sicherheits-Schulung für alle?

Werden Updates zeitnah eingespielt, mit einer klar benannten verantwortlichen Person?

Hat jede Person ein eigenes Benutzerkonto, mit automatischer Bildschirmsperre?

Haben Sie mit jedem IT-Dienstleister mit Datenzugriff einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?

Dieser Selbstcheck ist eine grobe Orientierung auf Basis der IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V. Er ersetzt weder die vollständige Prüfung aller Maßnahmen noch eine Rechts- oder Datenschutzberatung. Ihre Antworten verlassen Ihren Browser nicht.

Vom Selbstcheck zur Gewissheit.

Im §390-Check prüfe ich alle Maßnahmen strukturiert und Sie erhalten einen Ampel-Report mit Prioritäten.